Der Tourismusverband Vinkovci ist verpflichtet, die Zugänglichkeit seines Netzwerkstandorts gemäß dem Gesetz über die Zugänglichkeit von Websites und Softwarelösungen für mobile Geräte öffentlicher Stellen der Republik Kroatien (Amtsblatt 17/19) vom 23. September 2020 zu gewährleisten, mit dem die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Apps öffentlicher Stellen in nationales Recht umgesetzt wird.
Diese Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für die Webseite
www.visitvinkovci.com .
Grad der Übereinstimmung
Dieser Netzwerkstandort entspricht aufgrund der unten aufgeführten Verstöße teilweise dem Gesetz über die Zugänglichkeit von Webseiten und Softwarelösungen für mobile Geräte öffentlicher Stellen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Ausnahmen von der Übereinstimmung spiegeln sich in Folgendem wider:
- Einigen Bildern und Dateien ist keine geeignete Textbeschreibung (alternativer Text) zugeordnet.
- Es gibt einige Bilder, die Textinhalt haben und keine Logos sind.
- Es besteht keine Möglichkeit, den Kontrast über den Link auf der Seite zu ändern.
- Es besteht keine Möglichkeit, die Schriftgröße über den Link auf der Seite zu vergrößern oder zu verkleinern.
- Es gibt keine Möglichkeit, den Schrifttyp zu ändern, um die Lesbarkeit für Benutzer mit Dyslexie zu erleichtern.
- Der Zugriff auf einzelne Abschnitte des Untermenüs erfolgt teilweise auch über die Tastatur.
- Einige der Dokumente in .pdf Format sind für Bildschirmleseprogramme nicht lesbar, da sie Texte enthalten, die als Bild eingebettet sind und daher durch Bildschirmleseprogramme nicht gelesen werden können.
- PDF-Dateien werden in einem neuen Fenster (Tab) des Browsers geöffnet, .doc- und .ppt-Dateien sind nur als herunterladbare Dateien verfügbar.
- Einige Links sind nicht unterstrichen.
Erhöhung der Zugänglichkeit
Der Tourismusverband Vinkovci verbessert ständig die Zugänglichkeit seiner Webseiten und Dienstleistungen, so dass Menschen mit bestimmten Behinderungen, ältere Menschen oder Menschen mit bestimmten Wahrnehmungsstörungen die Webseiten uneingeschränkt nutzen können.
Trotz unserer Bemühungen, die Inhalte der Website www.visitvinkovci.com uneingeschränkt zugänglich zu machen, sind einige Inhalte möglicherweise noch nicht vollständig an die strengsten Standards für die barrierefreie Zugreifbarkeit angepasst. Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass die am besten geeignete und optimale technologische Lösung noch nicht gefunden wurde oder derzeit noch nicht vorhanden sind.
Bei der weiteren Überarbeitung der Webseite www.visitvinkovci.com werden Empfehlungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit umgesetzt und Anstrengungen unternommen, das Niveau der Zugänglichkeit so weit wie möglich zu erhöhen.
Vorbereitung dieser Zugänglichkeitserklärung
Diese Erklärung wurde am 18. September 2020 auf der Grundlage einer Selbsteinschätzung des Tourismusverbandes Vinkovci und anhand einer automatisierten Zugänglichkeitsprüfung mit dem WAVE Web Accessibility Evaluation Tool erstellt.
Der Tourismusverband Vinkovci wird diese Erklärung regelmäßig überarbeiten, nachdem er die Gründe für die Unzugänglichkeit bestimmter Inhalte entfernt hat.
Feedback und Telefonangaben
Wir bitten die Nutzer dieser Websites, den Tourismusverband Vinkovci zu informieren, wenn sie unrichtige Inhalte bemerken, die nicht von dieser Erklärung erfasst werden.
Wenn Sie eine Anfrage an den Tourismusverband Vinkovci stellen, können Sie Feedback erhalten und/oder festgestellte Unregelmäßigkeiten in Bezug auf das Gesetz über die Zugänglichkeit von Webseiten und Softwarelösungen für mobile Geräte öffentlicher Stellen (Amtsblatt 17/19) und die Richtlinie (EU) 2016/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates melden.
Sie können den Antrag an den Informationsbeauftragten des Tourismusverbandes Vinkovci richten:
per Telefon: 032 334 653
E-Mail: info@visitvinkovci.com
Per Post an die Adresse: Turistička zajednica Vinkovci,
Trg bana Josipa Šokčevića 4, 32 100 Vinkovci
Verfahren zur Überwachung der Durchführung von Verordnungen
Die Überwachung der Durchführung des Gesetzes über die Zugänglichkeit von Webseiten und Softwarelösungen für mobile Geräte öffentlicher Stellen (Amtsblatt 17/19) wird vom Informationsbeauftragten der Republik Kroatien durchgeführt.
Inspektoren und andere bevollmächtigte Beamte des Büros des Kommissars führen eine Inspektionsüberwachung der Umsetzung des Gesetzes über die Zugänglichkeit von Webseiten und Softwarelösungen für mobile Geräte öffentlicher Stellen durch (Amtsblatt 17/19).
Für die Aufsicht gelten die Bestimmungen des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen (Amtsblatt 25/13 und 85/15).
Kontakt:
Informationsbeauftragter
Trg žrtava fašizma 3, 10000 Zagreb
Telefon: 01 4609 041
Telefax: 01 4609 096
Mail: ppi@pristupinfo.hr
www.pristupinfo.hr