Das Recht auf Zugang zu Informationen ist ein grundlegendes Menschenrecht, das durch die Verfassung der Republik Kroatien, die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, internationale Verträge und das Gesetz über das Recht auf Zugang zu Informationen geschützt wird (Amtsblatt, Nummer 25/13.).
Das Ziel des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen ist es, die Verwirklichung des durch die Verfassung der Republik Kroatien garantierten Rechts auf Zugang zu Informationen sowie die Wiederverwendung von Informationen durch natürliche und juristische Personen durch die Offenheit und Öffentlichkeit der Tätigkeiten der Behörden zu ermöglichen und sicherzustellen.
Das Recht auf Zugang zu Informationen beruht auf den Grundsätzen der Publizität, des freien Zugangs mit gesetzlich vorgeschriebenen Einschränkungen, der Grundsätze der Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen, des Gleichheitsgrundsatzes und des Grundsatzes der Informationsveräußerung.
Das Gesetz über das Recht auf Zugang zu Informationen gibt allen in- und ausländischen natürlichen und juristischen Personen in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen das Recht auf Zugang zu Informationen. Das Gesetz verpflichtet Behörden, vollständige und genaue Informationen auf ihren Websites zu veröffentlichen. Die Behörden müssen alle Informationen, über die sie verfügen, zur Verfügung stellen und sind verpflichtet, Zugang zu den Informationen zu gewähren.
Das Recht auf Zugang zu Informationen wird ausgeübt, indem ein Antrag bei einer Behörde gestellt wird. Die Behörde entscheidet über den Antrag auf Zugang zu Informationen spätestens 15 Tage nach dem Datum der Einreichung des ordnungsgemäßen Antrags.
Jeder Benutzer hat das Recht, Informationen für kommerzielle oder nichtkommerzielle Zwecke gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes wiederzuverwenden.
Für den Zweck der Wiederverwendung von Informationen stellt die Behörde ihre Informationen in elektronischer Form zur Verfügung, wann immer dies möglich und angemessen ist. Die Behörde ist nicht verpflichtet, die Umwandlung von Informationen von einer Form in eine andere zu gewährleisten oder die Verwendung eines Teils der Informationen zu gewährleisten, und ist nicht verpflichtet, bestimmte Informationen nur zum Zweck der Wiederverwendung zu erneuern (zu aktualisieren, zu erneuern, weiter zu erstellen).
Gegen die Entscheidung über die Ablehnung des Antrags auf Zugang zu Informationen und Wiederverwendung kann der Antragsteller beim Informationsbeauftragten Berufung einlegen, und gegen die Entscheidung des Informationsbeauftragten kann eine Klage beim Obersten Verwaltungsgericht der Republik Kroatien eingereicht werden.
Das Recht auf Zugang zu Informationen, die Eigentum des Tourismusverbandes Vinkovci sind, von ihm verwaltet oder kontrolliert werden, wird durch das Gesetz über das Recht auf Zugang zu Informationen (Amtsblatt 25/13) geregelt. Kriterien für die Bestimmung der Höhe des Ausgleichs für die tatsächlichen Materialkosten und die Informationskosten (Amtsblatt 12/14mit Korrektur imAmtsblatt 15/14).
Das Gesetz schreibt auch die Grundsätze des Rechts auf Zugang, Ausnahmen vom Recht auf Zugang und das Verfahren zur Ausübung und zum Schutz des Rechts auf Zugang zu Informationen vor. Das Ziel des Gesetzes ist es, Informationen für natürliche und juristische Personen durch die Offenheit und Öffentlichkeit der Tätigkeit von Behörden gemäß dem Gesetz zu ermöglichen und bereitzustellen.
Das Recht auf Zugang und Wiederverwendung von Informationen wird ausgeübt, indem ein Antrag an den Tourismusverband der Stadt Vinkovci gestellt wird. Das Antragsformular für den Zugang zu Informationen kann an folgende Adresse gesendet werden: Turistička zajednica grada Vinkovaca, Trg bana Josipa Šokčevića 4, 32100 Vinkovci oder an:
- Faxnummer: 032/334-653
- per E-Mail an den Informationsbeauftragten: info@visitvinkovci.com
- persönlich an den Direktor des Tourismusverbandes Vinkovci, werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr. Bei der Einreichung des Antrags ist es nicht notwendig, eine zusätzliche Gebühr mit dem Formular zu zahlen.
Sie können die Antragsformulare für den Zugang zu Informationen sowie das Gesetz über die Erteilung von Informationen an www.azop.hr herunterladen.
Bescheid über die Ernennung eines Informationsbeauftragten (.PDF)
Informationsbeauftragter
Martina Matković, dipl.oec.
Direktorin des Tourismusverbandes
tel: 032/334 653
e-mail: info@visitvinkovci.com